Behandlung von Kindern
Augenarzt-Praxis Dr. Demeter & Partner in 1050 Wien

Kinder unter 10 Jahren können zwecks einer Untersuchung von Montag bis Freitag von 12:00 bis 15:30 Uhr vorbeikommen.

Sie können auch gerne einen Termin am Vormittag unter +43 1 544 51 42 oder online unter “Kinderordination” vereinbaren.

 

Wichtig für die Sehentwicklung Ihres Kindes ist eine frühzeitige Erkennung von Sehstörungen. Je früher die Behandlung beginnt, desto besser können Erfolge erzielt werden.

Zwischen dem 6. – 12. Lebensmonat ist eine Kontrolle betreffend Schielen, Fehlsichtigkeiten oder erblicher Augenerkrankungen bei Risikogruppen empfohlen:

  • Frühgeburten
  • Kinder schielender oder stark fehlsichtiger Eltern (besonders bei Weitsichtigkeit)
  • Kinder aus Familien mit bekannten vererblichen Augenerkrankungen

Ab 2 Jahren empfehlen wir generell eine Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes, um kleinwinkeliges Schielen und Fehlsichtigkeiten auszuschließen. Jährliche Kontrollen sind erforderlich, um später auftretende Störungen des beidäugigen Sehens wie plötzliches Innenschielen oder verborgenes Schielen oder auftretende Refraktionsdefezite zu diagnostizieren und zu behandeln.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.